AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tageskarten

Stand: Juli 2021

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan: „AGB“) gelten für den Erwerb und/oder die Verwendung sämtlicher Eintrittskarten(fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen

    • der Steinbach Black Wings Linz GmbH, Untere Donaulände 11, 4020 Linz, E-Mail: office@blackwings.at, vertreten durch ihren Geschäftsführer, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Urfahr und UID: ATU77115756
    • der Steinbach Black Wings Linz, Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002, Untere Donaulände 11, 4020 Linz, buero@blackwings.at,vertreten durch seinen Präsidenten Peter Nader, eingetragen im zentralen Vereinsregister unterZVR: 800482876,
  • die über das Web-Ticketing System „solTicketing”, entwickelt von der solvistas GmbH, Graben 18, 4020 Linz, E-Mail:office@solvistas.com, vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Konrad Linner, Herrn Andreas Weissenböck und Herrn Gerald Holzbauer, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter FN 289842 p, USt-Identifikations-Nr.ATU63215069,

Bestellungen von Dauerkarten unterliegen gesonderten Regelungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Steinbach Black Wings Linz GmbH und die Steinbach Black Wings Linz sind offizielle Vertragspartner und werden gemeinsam fortan „EHC Black Wings Linz genannt“.

1.2 Die solvistas GmbH (fortan: „solvistas“) vermittelt Eintrittskarten für die Heimspiele des EHC Black Wings Linz als gewerblicher Vermittler im Namen und auf Rechnung des EHC Black Wings Linz über den Web-Ticketshop„solTicketing“. solvistas selbst ist kein Veranstalter und bietet selbst keine Veranstaltung an, sofern dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. solvistas schließt im Namen und auf Rechnung des EHC Black Wings Linz die Verträge mit den Kunden/Bestellern ab. solvistas wird vom EHC Black Wings Linz nur mit der Abwicklung des Vertriebs der Eintrittskarten beauftragt. Im Verhältnis zwischen dem EHC Black Wings Linz und solvistas in Zusammenhang mit dem Bezug von Eintrittskarten gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Verträge, Bestellungen sowie Anfragen. Durch den Kauf einer Eintrittskarte entstehen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs nur rechtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und dem EHC Black Wings Linz. Die Heimspiele des EHC Black Wings Linz werden durch den EHC Black Wings Linz eigenverantwortlich durchgeführt. Dem EHC Black Wings Linz obliegt damit auch hinsichtlich der Erbringung und Erfüllung der jeweiligen Veranstaltung die ausschließliche und alleinige Verantwortung.

1.3 Der EHC Black Wings Linz und solvistas weisen ausdrücklich darauf hin, dass für jede ausgestellte Eintrittskarte die Hausordnung des EHC Black Wings Linz gilt. Demzufolge kann den EHC Black Wings Linz den Kunden von der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsort aus in der Hausordnung genannten Gründen ausschließen.

2. Bestellvorgang, Vertragsschluss, Kundensupport

2.1 Der Kunde kann über die Plattform „solTicketing“ von solvistas aus den angebotenen Veranstaltungen des EHC Black Wings Linz wählen und hierzu Eintrittskarten auswählen. Diese werden über das Feld „Ticket(s) in den Warenkorb“ ausgewählt. Der Kunde gibt anschließend – nach Ergänzung weiterer Bestellangaben – mit am Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ ein bindendes Angebot für einen Vertragsabschluss zum Kauf der ausgewählten Eintrittskarte(n) ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Angaben jederzeit einsehen, prüfen und ändern sowie zu den einzelnen Bestellschritten zurückgehen. Ein Angebot kann der Kunde nur abgeben, wenn er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von des EHC Black Wings Linz und solvistas durch Setzen des Häkchens vor der Angabe „Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden.“ akzeptiert. Soweit die gewünschte Bestellung wunschgemäß ausgeführt werden kann, wird mit gesonderter E-Mail eine eindeutige Bestell-ID vergeben. Erst mit Erhalt der Bestell-ID nimmt der EHC Black Wings Linz das Vertragsangebot des Kunden an und es kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Kunde und dem EHC Black Wings Linz, nicht aber solvistas, zustande. Der Kunde erwirbt damit Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Abschluss der jeweiligen Verträge erfolgt in deutscher Sprache. Angaben in englischer Sprachedienen nur der besseren Handhabung. Bei Problemen während des Bestellvorganges, insbesondere aufgrund von Systemproblemen, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit solvistas per E-Mail unter support.bw-ticketing@solvistas.com zu kontaktieren, um eine Lösung herbeizuführen.

2.2 Alle Preise, welche der EHC Black Wings Linz angibt, schließen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Etwaige anfallende Versand- und Bearbeitungskosten sowie sonstige Gebühren werden dem Kunden im Bestellformularangegeben und sind von diesem zu tragen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Widerrufsrecht zusteht und er davon Gebrauch macht. Die Kosten der Rücksendung im Falle eines solchen etwaigen Widerrufs hat jedoch der Kunde zu tragen. Die Zahlung ist in Abhängigkeit von Veranstaltungen sowie Bestellmodalitäten und technischer Verfügbarkeiten per Kreditkarte (Visa, Mastercard), per Sofortüberweisung oder per PayPal möglich. Der jeweilige Gesamtpreis inklusive aller Kosten und Gebühren ist sofort nach Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Sofern eine Zahlung wegen einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht des Kunden, etwa aufgrund falscher Angaben, mangelnder Kontodeckung, Widerspruch eines vom Kunden abweichenden Kontoinhabers oder sonstiger Gründe, nicht oder nicht fristgerecht erfolgt, ist der EHC Black Wings Linz berechtigt einen etwaigen anfallenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere Verzugsschäden, durch solvistas ist dadurch nicht ausgeschlossen.

3. Self-service Ticketing, Überprüfungspflicht seitens des Kunden, Reklamation von Tickets

3.1 solvistas bietet den Kunden an, direkt nach dem Vertragsabschluss und Bezahlung der Eintrittskarten, die erworbenen Eintrittskarten, auf dem eigenen Drucker auszudrucken. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Kunde über einen Drucker und eine Anwendung zum Lesen und Drucken von pdf-Dateien, z.B. den Adobe Acrobat Reader oder Foxit Reader, verfügt. Hierzu erhält jeder Kunde an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail samt Eintrittskarte(n).Eine Eintrittskarte ist keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Benötigen Sie eine Rechnung für den Vorsteuerabzug, so wenden Sie sich bitte direkt an das Büro des EHC Black Wings Linz (buero@blackwings.at; 0043 732 / 94 34 34). Diese Eintrittskarten sind vor der Veranstaltung selbständig auszudrucken oder auf einem mobilen Endgerät (Smartphone) zu speichern.

3.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass jede Eintrittskarte nur einmal gedruckt bzw. verwendet wird. Jede Eintrittskarte wird vor Einlass gescannt oder via Gästeliste abgeglichen. Sollte es bei der Überprüfung (QR-Scan) zu doppelt ausgedruckten Eintrittskarten kommen und somit zur nachweislichen Vervielfältigung, haftet der Kunde für etwaig entstehende Schäden. Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich der Veranstaltung (Name, Ort, Datum, Uhrzeit), Anzahl der Eintrittskarten sowie die Preise und Plätze zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei Aushändigung sofort schriftlich per E-Mail oder Telefax eingehend, beim EHC Black Wings Linz geltend gemacht werden. Die Reklamation hat in Textform an den EHC Black Wings Linz (Untere Donaulände 11, 4020 Linz, Österreich, Tel:+43 732 / 94 34 34, E-Mail: buero@blackwings.at) zu erfolgen. Die fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten sind dem EHC Black Wings Linz (Untere Donaulände 11, 4020 Linz, Österreich) zurückzugeben. Sollte die Postsendung nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Versandtag zugestellt worden sein, so hat der Kunde sich an den EHC Black Wings Linz per E-Mail an buero@blackwings.at zu wenden. Der Versand einer neuen Eintrittskarte kann grundsätzlich erst nach Erhalt der ursprünglich an den Kunden übermittelten Eintrittskarte erfolgen.

4. Rückgabe und Erstattung von Tickets, kein Widerrufsrecht!

4.1 Rückgabe von Tickets und Erstattung des Eintrittspreises sind ausgeschlossen, außer wenn die Veranstaltung aus vom EHC Black Wings Linz zu vertretenden Gründen nicht stattfindet und abgesagt wird. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nur gegen Vorlage des Originaltickets. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Tickets, da es sich bei den Leistungen des Clubs um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 (1) Z 10 FAGG handelt. Bereits gekaufte Tickets können daher ausnahmslos nicht zurückgegeben oder in einen Gutschein umgewandelt werden. Der einzige Erstattungsgrund ist die ersatzlose Absage der betreffenden Veranstaltung oder die behördlich angeordnete Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer. Erkrankungen oder Quarantäneverordnungen sind ebenfalls kein Erstattungsgrund.

4.2 Bei einer räumlichen Verlegung einer Veranstaltung behalten die erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre vollständige Gültigkeit. In solchen Fällen ist der Kunde jedoch berechtigt, rechtzeitig vor Beginn der neu angesetzten Veranstaltung seine Eintrittskarte(n) an den EHC Black Wings Linz zurückzugeben. Zur Rücknahme gebuchter Eintrittskarten hat der Kunde diese dem EHC Black Wings Linz (Untere Donaulände 11, 4020 Linz, Österreich, Tel: +43 732 /94 34 34, Fax: +43 732 / 94 34 35, E-Mail: buero@blackwings.at) zurückzugeben.

Der EHC Black Wings Linz oder solvistas leisten grundsätzlich keinen Ersatz – weder in Geld noch als Nachdruck– für abhanden gekommene oder zerstörte Eintrittskarten.

4.3 Bei einer zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung behalten die erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre vollständige Gültigkeit. Ändert sich die Uhrzeit (Beginn) einer Veranstaltung ist die Rückgabe von Tickets für diese Veranstaltung und Erstattung des Eintrittspreise ausgeschlossen. Bei einer Änderung des Veranstaltungstags (Datum der Veranstaltung) ist der Kunde jedoch berechtigt, rechtzeitig vor Beginn der neu angesetzten Veranstaltung seine Eintrittskarte(n) an den EHC Black Wings Linz zurückzugeben. Zur Rücknahme gebuchter Eintrittskarten hat der Kunde diese dem EHC Black Wings Linz (Untere Donaulände 11, 4020 Linz, Österreich, Tel: +43 732 / 94 34 34,Fax: +43 732 / 94 34 35, E-Mail: buero@blackwings.at) zurückzugeben.

4.4 Da der EHC Black Wings Linz sich das Recht vorbehält, Veranstaltungen abzusagen oder räumlich oder zeitlich zu verlegen, wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass solvistas, die nicht Vertragspartei hinsichtlich der Durchführung der Veranstaltung ist, keine Verpflichtung zur Information der Kunden treffen, insbesondere hinsichtlich Absage oder Verlegung einer Veranstaltung. Eine etwaige Kartenrückgabe erfolgt nach vorstehendem Punkt 4.2 bzw. 4.3. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig, aber spätestens am Tag der Veranstaltung, über die jeweilige Veranstaltung beim EHC Black Wings Linz, dessen Internetseite oder Tagespresse zu informieren

4.5 Es besteht kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs-und Rückgaberecht nicht besteht. Grund dafür ist, dass bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht (§ 18 Abs. 1 Ziff. 10 FAGG). Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den EHC Black Wings Linz bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

5. Hinweise zum Veranstaltungsbesuch, Nutzung und Weiterveräußerung

5.1 Der EHC Black Wings Linz und solvistas weisen ausdrücklich darauf hin, dass für jede ausgestellte Eintrittskarte Regelungen gelten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen oder Regeln, einschließlich der Hausordnung des EHC Black Wings Linz, kann den EHC Black Wings Linz berechtigen, den Kunden von der Veranstaltung oder dem Veranstaltungsortauszuschließen. Der EHC Black Wings Linz kann ferner den Zutritt und den Besuch der Veranstaltung von der vorherigen Akzeptanz seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden abhängig machen. Bitte beachten Sie, dass eine Eintrittskarte grundsätzlich beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit verliert. Es wird –auch vor dem Hintergrund des Verbotes eines Weiterverkaufs – darauf hingewiesen, dass der QR-Code auf den Eintrittskarten nur einmalig gelesen werden kann.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere,

    1. Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. über eBay, willhaben.at, usw.) und/oder beinicht vom EHC Black Wings Linz autorisierten Verkaufsplattformen (z. B. viagogo) zum Kauf anzubieten,
    1. Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,
    1. Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
    1. Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
    1. Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den EHC Black Wings Linz gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,
    1. Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
  1. Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.

5.3 Sollte der EHC Black Wings Linz feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziffer 5.2verstoßen hat kann der EHC Black Wings Linz die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaberentschädigungslos den Zutritt zum Stadion verweigern bzw. ihn der Linz AG Eisarena verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziffer 5.2 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal EUR 2.500 fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom EHC Black Wings Linz im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt.

6. Haftung

Der EHC Black Wings Linz und solvistas haften für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der EHC Black Wings Linz und solvistas haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten auf Internetseiten übermittelten Angaben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für Daten und Informationen über Veranstaltungszeitpunkt, Ort, Sichtmöglichkeiten, Programm oder Besetzung. Alle Ansprüche von Kunden auf Schadensersatzsind grundsätzlich ausgeschlossen. Diese vorstehende und sonst in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Haftungsbeschränkungen und -Ausschlüsse gelten jedoch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des EHC Black Wings Linz und solvistas oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des EHC Black Wings Linz und solvistas beruhen, sowie für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten(Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung des EHC Black Wings Linz und solvistas jedoch der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Datenschutzhinweis

Der EHC Black Wings Linz und solvistas erheben im Rahmen der Abwicklung der Bestellungen personenbezogene Daten des Kunden und beachtet dabei insbesondere die Vorschriften der einschlägigen Datenschutzvorschriften. Die Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, Bestelldaten) werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung, Durchführung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der EHC Black Wings Linz und solvistas sind berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies erforderlich ist, um die geschlossenen Verträge durchzuführen und zu erfüllen. Der EHC Black Wings Linz und solvistas dürfen personenbezogenen Daten von Kunden außer zur Durchführung von Bestellungen des Kunden und zur Vertragsabwicklung zu Zwecken der Kundenberatung, Werbung und Marktforschung durch den EHC Black Wings Linz und solvistas für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung nur nachausdrücklicher Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit ohne Angaben von Gründen per E-Mail an buero@blackwings.at widerrufen.

8. Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Linz. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzeskommen die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Gerichtsstands zu. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des „UN-Kaufrechts” sowie der einschlägigen Kollisionsnormen. In allen anderen Fällen können der EHC Black Wings Linz und solvistas oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gerichterheben. Der EHC Black Wings Linz und solvistas sind grundsätzlich weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist alleiniger Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen Linz. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte mit ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Teile treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag im Ganzen unwirksam. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Geschäftsbedingungen des EHC Black Wings Linz und solvistas.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerkarten-Anträge

Stand: April 2020

1. Zustandekommen

1.1 Der Dauerkartenantrag erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Internetseite www.blackwings.at oder via dem Office des EHC Black Wings Linz (Untere Donaulände 11, 4020 Linz, Österreich, Tel: +43 732 / 94 34 34, E-Mail: buero@blackwings.at). Der Dauerkarteninhaber füllt die für den Antrag vorgesehenen Felder auf dem Antragsformular mit seinen persönlichen Daten, seiner E-Mailadresse, der gewünschten Saisonkarte und schickt das Antragsformular elektronisch an den EHC Black Wings Linz. Das Online Formular ist unter folgen dem Link erreichbar: tickets.blackwings.at/season. Anfragen können schriftlich per Mail an buero@blackwings.at bzw. telefonisch unter 0732 / 94 34 34 gerichtet werden.

1.2 Ein Dauerkartenantrag stellt noch keine Bestellbestätigung dar, erst mit dem Versand der Dauerkarte mit Rechnung oder Bestellbestätigung durch den EHC Black Wings Linz kommt ein Abonnementvertrag zwischen dem EHC Black Wings Linz und dem Abonnenten auf Grundlage dieser Vertragsregelung samt der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die jeweilige Saison zustande.

1.3 Mit Abgabe des Bestellformulars erkennt der Abonnent diese Vertragsregelung, sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des EHC Black Wings Linz und die Geltung der Stadion Hausordnung ausdrücklich an. Diese sind zudem unter www.blackwings.at jederzeit einsehbar.

1.4 Änderungen der AGB und/oder dieses Abonnementvertrages sind nur mit Wirkung zum Beginn einer neuen Saison möglich und werden dem Abonnenten bis spätestens 1. Juni jährlich mitgeteilt. Ein möglicher Widerspruch gegen derartige Änderungen hat innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der jeweiligen Änderung zu erfolgen.

 

1.5 Aufgrund derzeitiger oder zukünftiger Einschränkungen wegen der Covid19-Pandemie, sind die Black Wings berechtigt, die Kartenvergabe und den Kartenumfang entsprechend anzupassen und auch rückwirkend abzuändern. Die Black Wings werden – wie bisher – bei Einschränkungen im Kartenumfang (Reduktion der Sitzplätze/Stehplätze,) eine aliquote Rückerstattung des Karten Preises auf Basis der Anzahl der Spiele der Saison 20/21 vornehmen. Verringert sich die Anzahl der behördlichen zugelassenen Besucher zu den Spielen, so werden die Karten nach dem Eingang an Bestellung/Erwerb bevorzugt zugeteilt. Für den Fall, dass nur jeder zweite Besucherplatz besetzt werden darf, behalten sich die Black Wings eine rotierende Zuteilung der Karten an die Interessenten vor. Auch für diesen Fall kommt es zu einer aliquoten Ticketpreisreduktion und somit Rückerstattung an die Erwerber.

2. Widerrufsrecht

2.1 Der Abonnent hat das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfristbeträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Abonnementkunde dem EHC Black Wings Linz mittels eindeutiger Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Abonnementkunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

2.2 Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der EHC Black Wings Linz alle Zahlungen, die er vom Abonnementkunden erhalten hat, ausschließlich der Versandkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags beim EHC Black Wings Linz eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der EHC Black Wings Linz dasselbe Zahlungsmittel, das der Abonnementkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Dauerkartenkunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

2.3 Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern der Abonnementkunde ein Unternehmer gem. § 1UGB und §2 UGB ist, d.h. Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Soweit in der Folgender Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), Europäische Gesellschaften (SE) und Europäische Genossenschaften (SCE) sind Unternehmer kraft Rechtsform.

2.4 Ausschluss des Widerrufs: Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern der Abonnementkunde bereits Leistungen in Anspruch genommen hat (z.B. ein Spiel besucht wurde).

 

3. Nutzungsrechte

3.1 Der Abonnent erhält das Recht zur Nutzung des auf der jeweiligen Dauerkarte ausgewiesenen Sitzplatzes / Stehplatzes für alle Liga-Meisterschaftsspiele der Lizenzmannschaft des EHC Black Wings Linz in der Linz AG Eisarena in der jeweiligen Spielzeit vom 01.09. des jeweiligen Jahres bis zum 30.04. des Folgejahres. .

3.2 Bei Heimspielen in der Champions Hockey League (CHL) oder sonstigen zusätzlichen Pflichtspielen ist der Stammdauerplatz des Abonnenten nach Festsetzung der Spielbegegnung für eine, jeweils über die offizielle Homepage des EHC Black Wings Linz bekannt gegebene, befristete Zeit reserviert.

3.3 Veranstaltungen ohne Pflichtspielcharakter (z.B. Testspiele) und externe Veranstaltungen (z.B. Länderspiele, Konzerte) in der Linz AG Eisarena sind nicht Bestandteil dieses Abonnementvertrages. Eine Reservierungspflicht bezüglich dieser Veranstaltungen besteht nicht.

4. Verlängerung / Preisanpassungen / Ermäßigungen

4.1 Der Abonnementvertrag verlängert sich nicht automatisch jeweils um eine weitere Spielzeit. Ein Antrag muss für die nächste Saison neu gestellt werden. Es besteht jedoch ein Vorkaufsrecht für Sitzplätze bis zu einem auf der offiziellen Homepage des EHC Black Wings Linz unter www.blackwings.at definierten Frist (es gilt das Eingangsdatum des Dauerkartenantrags).

4.2 Frühbucher-Bonus: Der EHC Black Wings Linz bietet einen Frühbucherbonus an. Alle Dauerkarten, die bis zu einer auf der offiziellen Homepage des EHC Black Wings Linz unter www.blackwings.at veröffentlichen Frist erworben werden (es gilt das Eingangsdatum des Dauerkartenantrags), erhalten einen günstigeren Preis. Der Rabatt verfällt jedoch, wenn die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wird. Bei späterer Zahlung ist der reguläre Dauerkartenpreis zu entrichten.

4.3 Der EHC Black Wings Linz hat das Recht die Dauerkarten-Preise zu Beginn einer jeweiligen Saison zu ändern.

4.4 Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung (Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Menschen mit Behinderungab GdB 50) muss der Ermäßigungsnachweis beim Abholen der Dauerkarte oder zusammen mit dem Bestellformular beim EHC Black Wings Linz vorgelegt werden. Wenn eine Ermäßigung für die folgende Saison genutzt werden soll, dann muss der gültige Ermäßigungsnachweis unaufgefordert zusammen mit dem Bestellformular oder beim Abholen der Dauerkarte beim Black Wings Büro vorgelegt werden. Andernfalls kann die Ermäßigung nicht gewährt werden.

 

4.5 Aufgrund derzeitiger oder zukünftiger Einschränkungen wegen der Covid19-Pandemie, sind die Black Wings berechtigt, die Kartenvergabe und den Kartenumfang entsprechend anzupassen und auch rückwirkend abzuändern. Die Black Wings werden – wie bisher – bei Einschränkungen im Kartenumfang (Reduktion der Sitzplätze/Stehplätze,) eine aliquote Rückerstattung des Karten Preises auf Basis der Anzahl der Spiele der Saison 20/21 vornehmen. Verringert sich die Anzahl der behördlichen zugelassenen Besucher zu den Spielen, so werden die Karten nach dem Eingang an Bestellung/Erwerb bevorzugt zugeteilt. Für den Fall, dass nur jeder zweite Besucherplatz besetzt werden darf, behalten sich die Black Wings eine rotierende Zuteilung der Karten an die Interessenten vor. Auch für diesen Fall kommt es zu einer aliquoten Ticketpreisreduktion und somit Rückerstattung an die Erwerber.

5. Zahlung und Versand

5.1 Der Abonnent erhält nach Absenden des Online Dauerkarten Antrages ein Bestätigungsmail. Sobald das Büro des EHC Black Wings Linz den Dauerkarten Antrag bearbeitet hat, erhält der Abonnent eine Benachrichtigung, wann die Dauerkartebezahlt und abgeholt werden muss. Die Übergabe der Dauerkarte an den Abonnenten erfolgt ausschließlich persönlich (ggf.gegen Vorlage von Ermäßigungen) und gegen Vorlage eines Ausdrucks der Bestätigungsmail bei einer der Kassen der Linz AG EisArena in Linz. Sollte eine Zahlung nicht möglich sein, ist der EHC Black Wings Linz dazu berechtigt die Dauerkarte bis zum endgültigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Sollte eine Zahlung bis zum Ende der Zahlungsfrist nicht eingegangen sein, ist der EHC Black Wings Linz berechtigt den Abonnementvertrag aufzulösen und die Dauerkarteanderweitig zu vergeben.

5.2 Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und per Mail automatisch bestätigt. Die Zahlung der vereinbarten Beträge wird nach Rechnungsstellung fällig.

6. Datenschutz und Einwilligung

Die mit dem Abonnementvertrag erhobenen Daten werden ausschließlich für die Erstellung und Abwicklung des Dauerkarten-Abonnements vom EHC Black Wings Linz verwendet. Der Abonnent willigt zudem ein, dass der EHC Black Wings Linz ihn per Mail oder Post über weitere Angebote im Rahmen der Dauerkarte des EHC Black Wings Linz informieren darf. Diese Einwilligung kann der Abonnent jederzeit schriftlich gegenüber dem EHC Black Wings Linz widerrufen. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden gewahrt.

7. Haftungsausschlusserklärung

Hiermit wird sämtlichen Zusehern und Gästen des EHC Black Wings Linz noch einmal ausdrücklich mitgeteilt, dass der Besuch der Eishalle und das Betrachten des Eishockeyspiels auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko geschehen. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Eishockey ein äußerst schneller Sport ist und dass es trotz sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen immer wieder passieren kann, dass im Zuge des Spielbetriebs, der Puck mit teils hoher Geschwindigkeit über die Bande in den Zuschauerbereich fliegen kann. Das Betreten der Eishalle während des Spielbetriebs ist sohin mit dem Risiko verbunden, dass der Puck in den Zuschauerraum eindringen kann und ist sohin jeder Besucher angehalten den Spielfluss sowie den Puck ständig und konzentriert zu beobachten um allfällige Schäden durch herausgeschossene Pucks hintanzuhalten. Der EHC Black Wings Linz erklärt ausdrücklich, nicht für Schäden durch herausfliegende Pucks zu haften und nimmt dies jeder Besucher durch das Betreten der Eishalle während eines Spielbetriebs zur Kenntnis bzw. wird dieser Haftungsausschluss ausdrücklich akzeptiert.

8. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.